Der Nationalrat hat am Dienstag nicht über eine Motion des Zürcher SVP-Nationalrats Gregor Rutz zum Umgang der Schweiz mit Asyl suchenden Afghaninnen beraten. Er folgte einem Ordnungsantrag des Zuger Mitte-Nationalrats Gerhard Pfister und schickte die Motion zurück zur Vorprüfung in die vorberatende Kommission.
Mit 98 zu 86 Stimmen bei 5 Enthaltungen nahm der Nationalrat Pfisters Antrag an. Damit war die von der SVP-Fraktion erzwungene ausserordentliche Session mit dem Titel «Asylpraxis in Bezug auf Afghaninnen» nach wenigen Minuten vorbei.
Insgesamt gab es nur drei Wortmeldungen: Nationalratspräsident Eric Nussbaumer eröffnete, Pfister antwortete, Rutz verteidigte seine Motion. Fertig.
Rutz strebt mit seiner Motion an, dass der Bundesrat die im Sommer dieses Jahres vom SEM neu eingeführte Asylpraxis im Umgang mit Afghaninnen rückgängig macht. Der Zürcher Nationalrat sagte am Dienstag im Rat, es sei gesetzeswidrig, dass eine Verwaltungsstelle einen solchen Entscheid treffe.
Das Bundesverwaltungsgericht habe keinen Grundsatzentscheid getroffen, sondern in einem Einzelfall entschieden, so Rutz weiter.
Das SEM hatte nach einer Empfehlung der Europäischen Asylagentur (EUAA) entschieden, Frauen aus Afghanistan in der Regel Asyl zu gewähren. Die Lage für Frauen und Mädchen habe sich in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban kontinuierlich verschlechtert. Die Grundrechte der Frauen seien stark eingeschränkt.
Am Mittwoch steht auf dem Programm des Ständerats eine ausserordentliche Session zum Thema Asyl suchende Afghaninnen. Auch im Ständerat liegt ein Ordnungsantrag vor, die Motion des früheren Neuenburger FDP-Ständerats Philippe Bauer mit fast identischem Wortlaut wie jene von Gregor Rutz an die vorberatende Kommission zurückzuschicken. (sda/jaw)